Andreas Fischer

Andreas Fischer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit besonderer Spezialisierung auf Motorradfälle. Er vertritt seit 11 Jahren Biker in Bußgeldverfahren, Unfallregulierungen und Führerscheinfragen. Aktuell leitet er die Verkehrsrechtsabteilung einer renommierten Kanzlei in München.

Andreas Fischer studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte sein Referendariat mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt erwarb er den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und spezialisierte sich früh auf Zweirad-Fälle. In seiner elfjährigen Praxis hat er hunderte Motorradfahrer in Bußgeldverfahren, Führerscheinentzugsverfahren und Schadensersatzprozessen vertreten. Er kennt die StVO-Regelungen, die Motorradfahrer besonders betreffen, von der Stau-Vorbeifahrt bis zu den Lärmschutzvorschriften in Tirol und Bayern. Andreas ist vertraut mit den aktuellen Rechtsprechungen zu Tempo-30-Zonen, Rotlichtverstößen und Abstandsmessungen. Er arbeitet eng mit Sachverständigen und Unfallrekonstrukteuren zusammen und versteht die technischen Aspekte von Motorradunfällen. Seine Kanzlei berät auch präventiv zu legalen Umbauten, Auspuffanlagen und der korrekten Dokumentation für den TÜV. Er schreibt, um Motorradfahrern ihr rechtliches Wissen zu erweitern und teure Fehler bei Polizeikontrollen und Behördengängen zu vermeiden.