Motorradfahrer auf deutscher Autobahn mit Verkehrszeichen und Sicherheitsabstand
Veröffentlicht am März 27, 2024

Das Gefühl für eine vermeintlich „geduldete Praxis“ im deutschen Strassenverkehr ist für Motorradfahrer der teuerste Ratgeber. Echte Rechtssicherheit entsteht nur durch das präzise Wissen um die tatsächliche Gesetzeslage und die Konsequenzen.

  • Das Durchschlängeln im Stau ist ausnahmslos verboten und wird mit harten Strafen belegt, die weit über ein einfaches Bussgeld hinausgehen.
  • Das kurzzeitige Parken auf dem Gehweg ist keine Grauzone, sondern ein teurer Verstoss, der schnell zum Abschleppen des Motorrads führt.
  • Ein vergessenes Lenkradschloss ist nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern ein Kaskoversicherungs-KO-Kriterium, das als grobe Fahrlässigkeit gilt.

Empfehlung: Prüfen Sie Ihr Fahrverhalten kritisch anhand der hier aufgeführten Fakten, um Bussgelder, Punkte in Flensburg und gravierende versicherungsrechtliche Nachteile proaktiv zu vermeiden.

Das Gefühl von Freiheit auf zwei Rädern ist unersetzlich. Doch dieses Gefühl kann jäh unterbrochen werden, wenn plötzlich Blaulicht im Rückspiegel auftaucht und die Frage im Raum steht: „Was habe ich falsch gemacht?“ Viele Motorradfahrer sind überzeugt, die Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) im Schlaf zu beherrschen. Sie kennen die Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Helmpflicht und die gängigen Vorfahrtsregeln. Doch der Teufel steckt, wie so oft, im Detail – und diese Details können in Deutschland empfindlich teuer werden.

Dieser Artikel befasst sich nicht mit den offensichtlichen Grundlagen. Er ist ein juristischer Kompass für die Grauzonen, die in der Realität keine sind. Es geht um die gefährliche Lücke zwischen der gefühlten, alltäglichen Praxis auf der Strasse – dem, was man ständig bei anderen sieht und was daher als „erlaubt“ oder zumindest „geduldet“ empfunden wird – und der tatsächlichen, oft strengen Gesetzeslage. Es ist die Differenz zwischen einem vermeintlichen Kavaliersdelikt und einer Handlung mit potenziell drastischen Konsequenzen: hohe Bussgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes.

Als Verkehrsjurist mit Spezialisierung auf Zweiradrecht sehe ich täglich die Konsequenzen dieser Fehleinschätzungen. Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur die Regeln aufzuzeigen, sondern die juristische Logik und die finanziellen Risiken dahinter zu beleuchten. Wir werden die fünf häufigsten und kostspieligsten Irrtümer analysieren, denen Motorradfahrer in Deutschland unterliegen, und Ihnen die notwendige Rechtssicherheit geben, um jede Fahrt ohne böse Überraschungen geniessen zu können.

Die folgende Analyse der häufigsten, aber oft unbekannten Regelverstösse dient als Leitfaden für ein defensives und rechtssicheres Fahren. Jeder Abschnitt beleuchtet eine spezifische Gefahr und zeigt auf, wie Sie diese erkennen und vermeiden können.

Warum das Vorbeifahren an Stau auf der Autobahn in Deutschland strengeren Regeln folgt als gedacht?

Die Vorstellung ist verlockend: Während Autos im Stau stehen, schlängelt man sich mit dem wendigen Motorrad einfach durch. Was in einigen südlichen Ländern gängige Praxis ist, stellt in Deutschland einen schweren und teuer geahndeten Verstoss dar. Die deutsche StVO kennt für Motorradfahrer im Stau keine Sonderrechte. Das Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugkolonnen, sei es zwischen den Spuren, auf dem Seitenstreifen oder gar rechts, ist ausnahmslos verboten. Es handelt sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Kombination mehrerer Verstösse, die kumuliert geahndet werden können.

Das Kernproblem ist das illegale Überholen. Das Fahren zwischen zwei Fahrzeugspuren wird als unzulässiges Rechtsüberholen (für die linke Spur) und gleichzeitig als Nichteinhalten des seitlichen Sicherheitsabstands gewertet. Die Nutzung des Seitenstreifens ist ebenfalls tabu und nur für absolute Notfälle oder auf polizeiliche Anweisung gestattet. Besonders gravierend ist die missbräuchliche Nutzung der Rettungsgasse. Wer hier die vermeintliche Lücke nutzt, riskiert die härtesten Strafen. Laut aktuellen Verkehrsregeln drohen bei einer solchen Tat bis zu 240 Euro Bussgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Diese drastische Sanktion verdeutlicht den Ernst der Lage: Die Rettungsgasse ist ausschliesslich für Rettungskräfte reserviert.

Die einzig legale Verhaltensweise ist, sich wie jeder andere Autofahrer in die Schlange einzureihen und zu warten. Es ist ratsam, den Motor bei längerem Stillstand abzuschalten, um eine Überhitzung zu vermeiden – sowohl beim Motor als auch beim Fahrer. Die juristische Realität ist unmissverständlich: Die gefühlte „Duldung“ des Durchschlängelns ist eine Illusion. Im Falle eines Unfalls, bei dem ein Motorradfahrer zwischen den Autos touchiert wird, trägt dieser fast immer eine erhebliche Mitschuld, was zu massiven versicherungsrechtlichen Problemen führt.

Wie Sie durch Positionswechsel in der Spur Ihre Sichtbarkeit für Lkw-Fahrer verdoppeln?

Sichtbarkeit ist die Lebensversicherung von Motorradfahrern. Nirgendwo wird dies deutlicher als im Zusammenspiel mit Lastkraftwagen. Ein Lkw ist von riesigen toten Winkeln umgeben, in denen ein komplettes Motorrad verschwinden kann. Zu glauben, man sei sichtbar, nur weil man den Lkw sieht, ist ein potenziell tödlicher Irrtum. Die aktive Gestaltung der eigenen Sichtbarkeit durch eine strategische Positionierung in der Fahrspur ist daher keine Kür, sondern eine rechtlich relevante Pflicht zur Schadensvermeidung durch defensives Fahren.

Die Regel ist einfach: Sorgen Sie dafür, dass Sie im Seitenspiegel des Lkw-Fahrers zu sehen sind. Vermeiden Sie es, längere Zeit schräg hinter oder direkt neben dem Führerhaus zu fahren. Die sicherste Position ist in der Regel im linken Drittel der eigenen Fahrspur, mit ausreichend Abstand nach vorne. Aus dieser Position hat der Lkw-Fahrer die beste Chance, Sie in seinem linken Hauptspiegel zu erfassen. Ein kurzer Blick in den Spiegel des Lkw verrät Ihnen, ob der Fahrer Sie sehen kann. Sehen Sie sein Gesicht im Spiegel, kann er auch Sie sehen.

Dieser bewusste Positionswechsel ist mehr als nur eine Fahrtechnik; er ist eine aktive Massnahme zur Unfallvermeidung. Die visuelle Bestätigung der eigenen Sichtbarkeit, wie im Bild dargestellt, ist ein entscheidender Sicherheitsfaktor.

Die Abbildung verdeutlicht die ideale Positionierung. Der Motorradfahrer hat sich bewusst so platziert, dass er klar und deutlich im Hauptspiegel des Lkw erscheint. Er vermeidet den kritischen Bereich des toten Winkels und schafft so eine Pufferzone. Diese proaktive Fahrweise reduziert nicht nur das Unfallrisiko, sondern stärkt auch die eigene Rechtsposition im Falle eines unvorhergesehenen Spurwechsels des Lkw. Wer nachweisen kann, alles für die eigene Sichtbarkeit getan zu haben, minimiert das Risiko einer Mitschuld.

Kreisverkehr oder Ampelkreuzung: Wo ist defensives Fahren kritischer?

Kreuzungen und Einmündungen sind die gefährlichsten Zonen für Motorradfahrer. Hier kollidieren unterschiedliche Fahrtrichtungen und Geschwindigkeiten, und die Wahrscheinlichkeit von Wahrnehmungsfehlern anderer Verkehrsteilnehmer steigt exponentiell. Die traurige Statistik unterstreicht diese Gefahr: Laut ADAC-Unfallanalysen machen Motorradfahrer rund 21% aller Verkehrstoten in Deutschland aus, obwohl ihr Anteil am Verkehrsaufkommen weitaus geringer ist. Ein Grossteil dieser Unfälle mit Fremdverschulden ereignet sich an Kreuzungen.

Sowohl Kreisverkehre als auch Ampelkreuzungen bergen spezifische Risiken. Im Kreisverkehr ist die Hauptgefahr, dass einfahrende Autofahrer die Geschwindigkeit und die schmale Silhouette eines bereits im Kreis befindlichen Motorrads unterschätzen und diesem die Vorfahrt nehmen. An Ampelkreuzungen sind es vor allem Linksabbieger, die den entgegenkommenden Motorradfahrer übersehen. In beiden Situationen ist die Ursache oft dieselbe: „Ich habe ihn einfach nicht gesehen.“ Aus diesem Grund ist ein extrem defensives Fahren in diesen Bereichen unerlässlich. Verlassen Sie sich niemals auf Ihre Vorfahrt. Suchen Sie immer den Blickkontakt zum anderen Fahrer und seien Sie jederzeit bremsbereit.

Analyse der Unfallforschung der Versicherer (UDV)

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat in mehreren Forschungsprojekten das Unfallgeschehen von Motorrädern detailliert analysiert. Die Studien belegen, dass fremdverschuldete Unfälle besonders häufig im Kreuzungsbereich auftreten. Kritische Situationen entstehen vor allem beim Abbiegen, Einbiegen oder Kreuzen anderer Fahrzeuge. Die Forscher weisen darauf hin, dass die schmale Silhouette von Motorrädern und Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit durch andere Verkehrsteilnehmer zentrale Unfallursachen sind. Dies bestätigt die Notwendigkeit einer proaktiven, defensiven Fahrweise, bei der man stets mit den Fehlern anderer rechnet.

Die kritischere Situation ist letztlich die, in der Sie sich gerade befinden. Ob Kreisverkehr oder Ampel: Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit vor dem Einfahren, positionieren Sie sich gut sichtbar in der Spur und gehen Sie immer vom Worst-Case-Szenario aus – dass der andere Sie übersehen wird. Diese vorausschauende Haltung ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von hoher fahrerischer und rechtlicher Intelligenz.

Der Tempo-30-Zonen-Irrtum, der jährlich tausende Motorradfahrer 70 € kostet

Tempo-30-Zonen sollen den Verkehr beruhigen und die Sicherheit erhöhen. Für viele Motorradfahrer werden sie jedoch zur unerwarteten Kostenfalle. Der Grund ist ein weit verbreiteter Irrtum bezüglich der Vorfahrtsregelung. Viele gehen davon aus, auf der „Hauptstrasse“ der Zone unterwegs zu sein und ignorieren kleinere, von rechts einmündende Strassen. Doch das ist ein fataler Fehler: In Tempo-30-Zonen gilt fast ausnahmslos die Regel „Rechts vor Links“, es sei denn, die Vorfahrt ist explizit durch Beschilderung anders geregelt.

Das Missachten dieser Regel ist nicht nur extrem gefährlich, sondern auch teuer. Kommt es zu einem Unfall, trägt derjenige, der die Rechts-vor-Links-Regel missachtet hat, in der Regel die volle Schuld. Aber auch ohne Unfall kann es kostspielig werden. Wer an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung die Vorfahrt nicht gewährt und dabei einen anderen gefährdet, muss mit einem Bussgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Diese Summe ist der „Eintrittspreis“ für einen Moment der Unachtsamkeit, der sich über das Jahr für viele Fahrer summiert.

Die Herausforderung besteht darin, dass diese Zonen oft unübersichtlich sind und man sich schnell an das Gefühl gewöhnt, auf einer durchgehenden Strasse zu sein. Eine defensive Fahrweise ist hier überlebenswichtig und rechtlich geboten. Es geht darum, das Gehirn darauf zu trainieren, jede Einmündung von rechts als potenzielle Gefahrenquelle zu scannen und die Geschwindigkeit präventiv anzupassen.

Checkliste: Ihre Rechts-vor-Links-Strategie in Tempo-30-Zonen

  1. Kreuzungen erkennen: Achten Sie bewusst auf das Fehlen von Vorfahrtsschildern (wie Zeichen 301 „Vorfahrtstrasse“ oder 306 „Vorfahrt“). Fehlen diese, gilt Rechts vor Links.
  2. Geschwindigkeit anpassen: Fahren Sie in unbekannten Zonen bewusst unter 30 km/h. Das gibt Ihnen die entscheidende Sekunde mehr Reaktionszeit.
  3. Systematisch scannen: Trainieren Sie Ihren Blick, jede Einmündung von rechts frühzeitig und systematisch nach herannahendem Verkehr abzusuchen, auch wenn alles frei scheint.
  4. Spurposition optimieren: Positionieren Sie sich eher mittig in Ihrer Spur. Das verbessert Ihren Überblick über den Querverkehr und macht Sie für andere besser sichtbar.
  5. Bremsbereitschaft zeigen: Reduzieren Sie vor jeder unübersichtlichen Kreuzung die Geschwindigkeit zusätzlich und halten Sie Hand und Fuss über den Bremsen, um im Notfall sofort reagieren zu können.

Wie Sie bei 100 km/h den 3-Sekunden-Abstand einhalten, ohne den Verkehrsfluss zu stören?

Die Faustregel „halber Tacho“ für den Sicherheitsabstand ist jedem Autofahrer bekannt. Für Motorradfahrer ist diese Regel jedoch oft unzureichend und rechtlich wackelig. Motorräder haben in der Regel einen längeren Bremsweg als moderne Pkw und die Reaktionszeit des Fahrers spielt eine noch grössere Rolle. Aus diesem Grund empfehlen Sicherheitsexperten eine robustere Methode: die 3-Sekunden-Regel. Sie bietet einen Puffer, der sowohl die eigene Reaktionszeit als auch den technischen Bremsweg besser berücksichtigt.

Die Anwendung ist einfach: Suchen Sie sich einen markanten Punkt am Strassenrand (ein Schild, eine Brücke). Sobald das Fahrzeug vor Ihnen diesen Punkt passiert, beginnen Sie langsam zu zählen: „einundzwanzig, zweiundzwanzig, dreiundzwanzig“. Erst wenn Sie selbst nach dem Zählen diesen Punkt erreichen, ist Ihr Abstand ausreichend. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie sich automatisch an jede Geschwindigkeit anpasst. Der Abstand in Metern wächst mit dem Tempo.

Ein häufiger Einwand ist, dass ein so grosser Abstand andere Verkehrsteilnehmer zum Einscheren einlädt und den Verkehrsfluss stört. Hier ist juristische und fahrerische Klugheit gefragt. Wenn jemand in Ihre Lücke fährt, ist die korrekte Reaktion nicht, sich zu ärgern oder den Abstand wieder zu verkürzen, sondern den neuen Vordermann als Gegebenheit zu akzeptieren und den 3-Sekunden-Abstand zu diesem neuen Fahrzeug wiederherzustellen. Dies ist ein zentraler Aspekt des defensiven Fahrens: Sie schaffen sich Ihre eigene Sicherheitszone, unabhängig vom Verhalten anderer. Drängelt jemand von hinten, vergrössern Sie den Abstand zum Vordermann sogar noch, um im Falle einer Bremsung mehr Handlungsspielraum für alle zu schaffen.

Der 3-Sekunden-Abstand ist eine Empfehlung von Sicherheitsexperten (z.B. DVR) und geht über das gesetzliche Minimum („halber Tacho“) hinaus, da er die Reaktionszeit und den längeren Bremsweg der meisten Motorräder berücksichtigt.

– Deutscher Verkehrssicherheitsrat, DVR Empfehlungen zur Motorrad-Sicherheit

Der Mythos vom erlaubten kurzen Gehwegparken, der Ihr Motorrad abschleppen lässt

Es ist eines der hartnäckigsten Gerüchte unter Motorradfahrern in Deutschland: Das schnelle Abstellen des Motorrads auf dem Gehweg sei für eine kurze Erledigung doch erlaubt oder zumindest geduldet, solange man niemanden behindert. Aus juristischer Sicht ist diese Annahme schlichtweg falsch und potenziell sehr teuer. Grundsätzlich gilt: Gehwege sind für Fussgänger da. Fahrzeuge – und dazu zählen auch Motorräder – haben dort nichts zu suchen, es sei denn, es ist durch das Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausdrücklich erlaubt.

Die angebliche „Duldung“ durch die Ordnungsämter ist ein Mythos. In vielen Städten, insbesondere in Innenstadtbereichen, wird mittlerweile konsequent gegen Gehwegparker vorgegangen. Was früher vielleicht mit einer Verwarnung abgetan wurde, führt heute schnell zu einem Bussgeldbescheid. Nach dem aktuellen Bussgeldkatalog müssen Motorradfahrer mit mindestens 55 Euro Bussgeld für das Parken auf dem Gehweg rechnen. Doch damit nicht genug. Stellt das Ordnungsamt eine „Behinderung“ fest – und dafür reicht es oft schon, dass ein Kinderwagen oder ein Rollstuhlfahrer nicht mehr bequem passieren kann – kann das Motorrad umgehend abgeschleppt werden. Dann kommen zu dem Bussgeld noch Abschlepp- und Verwaltungsgebühren von 200 bis 300 Euro hinzu. Aus dem „mal eben schnell“ wird so ein sehr teures Vergnügen.

Die einzige rechtssichere Alternative ist, das Motorrad auf regulären Parkflächen abzustellen. Dies können ausgewiesene Motorradparkplätze sein oder normale Pkw-Parkbuchten. In letzterem Fall ist es wichtig, das Motorrad platzsparend zu parken, um anderen das Parken nicht unnötig zu erschweren.

Die Abbildung zeigt die mustergültige Lösung: Das Motorrad steht auf einer dafür vorgesehenen, markierten Fläche. Der Gehweg bleibt vollständig frei und seiner eigentlichen Bestimmung für Fussgänger erhalten. Diese Vorgehensweise ist nicht nur rücksichtsvoll, sondern schützt den Halter auch zuverlässig vor hohen Kosten und Ärger.

Warum ein vergessenes Lenkradschloss als grobe Fahrlässigkeit gilt und Ihren Schutz halbiert?

Die Diebstahlsicherung des eigenen Motorrads sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Doch viele Biker vergessen im Alltag oder aus Bequemlichkeit, das Lenkradschloss einrasten zu lassen, besonders bei kurzen Stopps. Was als kleine Nachlässigkeit erscheint, kann im Falle eines Diebstahls zu einem finanziellen Desaster führen. Denn hier kommt ein entscheidender juristischer Begriff ins Spiel: die grobe Fahrlässigkeit. Und diese hat massive Auswirkungen auf den Versicherungsschutz Ihrer Teilkasko.

In den Versicherungsbedingungen der meisten Kaskoversicherungen ist die Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl eine zentrale „Obliegenheit“ des Versicherungsnehmers. Das bedeutet, Sie sind vertraglich verpflichtet, die serienmässig vorhandenen Sicherungen zu nutzen. Das Lenkradschloss ist die grundlegendste dieser Sicherungen. Vergessen Sie, es zu benutzen, und das Motorrad wird gestohlen, begehen Sie eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Die Versicherung kann Ihnen dann vorwerfen, den Diebstahl durch grobe Fahrlässigkeit erst ermöglicht zu haben.

Die Konsequenzen sind gravierend. Das Versicherungsrecht erlaubt es dem Versicherer in einem solchen Fall, die Leistung erheblich zu kürzen – oder sogar komplett zu verweigern. In der Praxis bedeutet das, dass Sie im schlimmsten Fall auf dem gesamten Schaden sitzen bleiben. Deutsche Versicherer können die Leistung der Teilkaskoversicherung auf bis zu 50% kürzen oder, je nach Einzelfall und Vertragsbedingungen, sogar ganz streichen. Der Verzicht auf einen einfachen Handgriff kann Sie also die Hälfte des Wertes Ihres Motorrads oder mehr kosten.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, das Einrasten des Lenkradschlosses zu einer unumstösslichen Gewohnheit zu machen, bei jedem Abstellen, egal wie kurz. Zusätzliche Sicherungen wie Bremsscheibenschlösser oder Ketten sind dringend zu empfehlen und können die eigene Position gegenüber der Versicherung im Ernstfall weiter stärken. Aber das Lenkradschloss ist die absolute, nicht verhandelbare Basis für Ihren Versicherungsschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Durchschlängeln im Stau ist ein absolutes Tabu und führt zu hohen Strafen; das Warten in der Reihe ist die einzig legale Option.
  • Gehwegparken ist keine Grauzone, sondern ein teurer Verstoss, der regelmässig zum Abschleppen führt. Rechtssicher sind nur ausgewiesene Parkflächen.
  • Das Nichtbenutzen des Lenkradschlosses gilt als grobe Fahrlässigkeit und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes bei Diebstahl führen.

Welche neuen StVO-Regelungen Ihre nächste Tour durch Deutschland beeinflussen?

Die Strassenverkehrs-Ordnung ist kein starres Regelwerk, sondern wird regelmässig an neue Gegebenheiten angepasst. Die letzte grössere StVO-Novelle brachte einige wichtige Änderungen, die insbesondere für Motorradfahrer relevant sind und die das Miteinander im Strassenverkehr sicherer machen sollen. Die Kenntnis dieser neuen Regeln ist nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern auch zur Vermeidung von Bussgeldern und zur Stärkung der eigenen Rechtsposition von entscheidender Bedeutung.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, was indirekt auch Motorradfahrern zugutekommt. Seit der StVO-Novelle gilt für Kraftfahrzeuge ein fester Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern ausserorts beim Überholen von Radfahrern, Fussgängern und E-Scootern. Als Motorradfahrer können und sollten Sie diesen Abstand durch eine leicht versetzte, zentralere Positionierung in Ihrer Spur aktiv einfordern, um gefährlich knappe Überholmanöver von Autos zu unterbinden.

Weitere relevante Änderungen betreffen das Verhalten im urbanen Raum und den Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Schrittgeschwindigkeit für Lkw: Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen nun Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) fahren. Als Motorradfahrer sollten Sie besonders vorsichtig sein, wenn Sie sich einem rechtsabbiegenden Lkw nähern, um nicht in den toten Winkel zu geraten.
  • Erhöhte Parkbussgelder: Die Strafen für Parkverstösse, insbesondere auf Geh- und Radwegen, wurden drastisch erhöht. Das bereits erwähnte Bussgeld von mindestens 55 Euro ist eine direkte Folge dieser Novelle.
  • Radfahrer nebeneinander: Fahrräder dürfen nun ausdrücklich nebeneinander fahren, solange sie den Verkehr nicht behindern. Dies erfordert von Motorradfahrern mehr Voraussicht und Platz beim Überholen von Radfahrergruppen.

Diese Regelungen zeigen einen klaren Trend: mehr Schutz für ungeschützte Verkehrsteilnehmer und strengere Sanktionen bei Rücksichtslosigkeit. Indem Sie diese neuen Regeln kennen und Ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen, tragen Sie aktiv zu Ihrer eigenen Sicherheit bei und sind rechtlich immer auf der richtigen Seite.

Integrieren Sie dieses Wissen proaktiv in Ihren Fahrstil, um nicht nur sicherer, sondern auch rechtssicher unterwegs zu sein und jede Tour ohne böse Überraschungen zu geniessen.

Geschrieben von Andreas Fischer, Andreas Fischer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit besonderer Spezialisierung auf Motorradfälle. Er vertritt seit 11 Jahren Biker in Bußgeldverfahren, Unfallregulierungen und Führerscheinfragen. Aktuell leitet er die Verkehrsrechtsabteilung einer renommierten Kanzlei in München.